Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat seinen Sitz in Heidelberg. Es ist kommunale Kreisbehörde und zugleich Staatsbehörde (staatliche untere Verwaltungsbehörde).
Als Kreisbehörde nimmt es nach der Landkreisordnung die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden übersteigen oder nur einheitlich im Kreisgebiet wahrgenommen werden können.
Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise die Ordnungsverwaltung, Gesundheits- und Umweltschutz, Ausländerwesen, Kfz-Zulassung, Lebensmittelüberwachung, Baurecht, Straßenbau und Wasserrecht.
Zudem nimmt das Landratsamt als Staatsbehörde auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte) wahr und prüft die Rechtmäßigkeit der dort getroffenen Entscheidungen.