Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens

Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens

Snapshot Soziales
Steckbrief

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft seit 1984 schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind stellt ihre finanziellen Mittel den in den Bundesländern im Rahmen des Stiftungszwecks tätigen Landesstiftungen und Verbänden zur Verfügung, um Bedürftige im Sinne des Stiftungsgesetzes zu unterstützen. Diese zentralen Einrichtungen können selbst keine Anträge auf Unterstützung entgegennehmen. Die örtlichen Schwangerenberatungsstellen sind zuständig für die Beratung und die Antragstellung vor Ort.

Weitere Informationen unter: https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Adresse
Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
c/o Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastr. 24
10117 Berlin
Deutschland
Förderfeld, Organisationsart
Förderfeld: 
Art der Organisation: 
Region, Partner
Region: 
Infos
Zuletzt geändert: 
01.12.2019 - 16:02
Inhaltstyp: 
finanzierung
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