Aufgabe der Stiftung Kuratorium junger deutscher Film war es bis jetzt, den filmkünstlerischen Nachwuchs zu fördern, künstlerische Entwicklungen des deutschen Films anzuregen und damit zur Hebung des künstlerischen Ranges des deutschen Films beizutragen (§ 2 der Stiftungs-Satzung). Die Stiftung erfüllte ihre satzungsgemäße Aufgabe im wesentlichen dadurch, daß sie finanzielle Zuwendungen für Filmprojekte von NachwuchsfilmemacherInnen zur Verfügung stellt (Produktionsförderung).
Daneben förderte die Stiftung den Verleih und die Vorführung qualitativ hervorragender Filme (Vertriebs- und Abspielförderung). Die Förderung erfolgte durch Bereitstellung zinsloser Darlehen, die nur aus Erlässen der Auswertung des geförderten Films zurückzahlbar sind.
Weitere Informationen lassen sich auch unter http://www.kuratorium-junger-film.de/ finden.