Aktivieren Sie bitte JavaScript in ihrem Browser oder verwenden Sie einen Browser, der JavaScript unterstützt. Ohne JavaScript wird das Jugendnetz nicht korrekt dargestellt und wichtige Funktionen sind für Sie nicht zugänglich.
Für Arbeitgeber, bei welchen Menschen mit Behinderungen bereits arbeiten oder eingestellt werden sollen. Aufgrund der Behinderung ist eine Ausstattung oder Anpassung des Arbeitsplatzes notwendig, welche über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht.
Eine Arbeitsplatzausstattung kann bei der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit Freiburg beantragt werden.