Ausbildungszuschuss für Schwerbehinderte und Rehabilitanten bei Aus- und Weiterbildung (§ 73 SGB III)

Ausbildungszuschuss für Schwerbehinderte und Rehabilitanten bei Aus- und Weiterbildung (§ 73 SGB III)

Überblick
Beschreibung: 

Für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen in Aus- oder Weiterbildung übernehmen.

Der Antrag auf einen Ausbildungszuschuss muss vor Abschluss eines Aus- oder Weiterbildungsvertrages bei der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit in Freiburg gestellt werden.

Anbieter, Kontakt
Agentur für Arbeit, Reha-Abteilung
Lehener Str. 77
79106 Freiburg
Deutschland
Telefon: 
0 800 4 5555 00
Kategorie
Marktplatz Kategorie: 
Region, Partner
Infos
Veröffentlicht ab: 
26.09.2016
Veröffentlicht bis: 
30.06.2025
Zuletzt geändert: 
11.07.2023 - 10:35
Inhaltstyp: 
marktplatz
Beitrag Id: 
256802