Jugendliche und junge Erwachsene, mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30.September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Junge Menschen, die bestimmte Erfordernisse für eine erfolgreiche Ausbildungsplatzsuche nicht erfüllen und noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Voraussetzung ist die erfüllte Schulpflicht, ein stabiler Berufswunsch und einen Praktikumsbetrieb.
Teilnehmer/-innen werden in der Regel von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter Freiburg Jugendagentur zugewiesen.
- Die Förderung beginnt frühestens ab dem 01. Oktober - in Ausnahmefällen ab 01.August.
- Mit dem Praktikanten wird ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach §26 BBiG abgeschlossen.
- Der Arbeitgeber meldet den Jugendlichen während des EQ zur Sozialversicherung an.
- Der Jugendliche erhält eine monatliche Mehraufwandsvergütung von mind. 212 €.
- Praktikumsvertrag
- monatliche Praktikumsvergütung, auf Antrag bekommt der Betrieb eine Föderung.
- Während des einjährigen EQ kann auch die Berufsschule besucht werden.
- Anrechnung der EQ-Zeit auf Ausbildungsdauer möglich, durch Anerkennung der zust. Kammer
- Praktikumszeugnis wird ausgestellt
- sozialversicherungspflichtig
- AbH-Förderung ist möglich
- EQ kann auch in der Altenpflege (schulische Ausbildung) gefördert werden