Menschen mit Migrationshintergrund im Bezug von Arbeitslosengeld II, die das Sprachniveau B1 erreichen wollen und sich gleichzeitig beruflich orientieren möchten. Volljährige erwerbsfähige Leistungsbrechtigte, die noch keinen Integrationssprachkurs besucht haben.
Verpflichtung zum Integrationskurs durch Ausländerbehörde + AlgII Bescheid oder
Verpflichtung durch JC (dann ist AlgII Bescheid nicht notwendig) oder
Zulassung durch BAMF bei EU-Bürgern und Deutschen (Zulassung + AlgII bescheid muss vorliegen)
Alphabetisierung muss vorliegen
Dauer: 7 Monate
Durchführung eines allgemeinen Integrationskurses und begleitend
- Vermittlung berufsübergreifender und berufsfachlicher Kenntnisse in verschiedenen Berufsfeldern
- Informationen zum regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Individuelle betriebliche Erprobungen
- Bewerbungstraining
- Unterstützung bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt
- Kontinuierliche pädagogische Begleitung