Man kann nicht alles haben... DOCH!
Das Spielmobil des Stadtjugendrings Aalen e.V. startet nämlich wieder voll durch. Und alles ist drin, was Kinder und jüngere Jugendliche begeistert.
Nach dem Motto 'Spiele statt TV, Video, Computer' ist das Spielmobil überall genau richtig, wo ein Programm für Kinder und Jugendliche gebraucht wird. Im Dabeisein von Erwachsenen natürlich, die zusammen mit den Kindern spielend die Zeit verbringen.
In dem ausgetüftelten Anhänger sind viele Spiel- und Sportgeräte ordentlich in Alutransportboxen verstaut.
Alle vorhandenen Geräte können auch einzeln ausgeliehen werden (ohne Anhänger). Die optimale Kombination dieser erlebnisreichen Spiel- und Sportgeräte sind im Spielmobil perfekt: ein einmalig interessantes Aktionspaket, das sozusagen von allem das Beste enthält und im mobilen Set auch noch Vorzugskonditionen erlaubt. Erkundigen Sie sich!
Personalprobleme beim Einsatz? – Wir stellen Ihnen unser pädagogisches Einsatzteam gegen Honorar zur Verfügung.
Zum Kennenlernen des Spielmobiles und auch als Voraussetzung für die Ausleihe bieten wir einen Einführungslehrgang an.
... man gönnt sich ja sonst nichts!
1. Alle Teile können auch einzeln ausgeliehen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der Geschäftsstelle (Tel.: 07361/66855). Unter bestimmten Bedingungen bekommen Vereine eine 50%-ige Ermäßigung auf Antrag. Wird pädagogisches Einsatzpersonal benötigt, so stellen wir 2 Personen (15,- € / Std. pro Person)
2. Die entleihende Organisation garantiert die Betreuung durch mind. 1 Person, die innerhalb der vergangenen 3 Jahre an einem unserer Spielmobil-Lehrgänge teilgenommen hat. Bei der Ausleihe von Einzelteilen ist dies nicht erforderlich.
Nächster Termin des Spielmobil-Lehrgangs bitte bei der Geschäftsstelle unter der Tel.-Nr. 07361/66855 erfragen.
3. Der Entleiher organisiert den Transport und den Einsatz des Spielmobils eigenverantwortlich (Anhänger kann zugeliefert werden). Für Unfälle und Versicherungen (Haftpflicht, Unfall) sowie für die erforderliche Aufsicht ist der Entleiher verantwortlich.
4. Der Entleiher verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit den Spielgeräten. Verlust und Schäden wegen unsachgemäßem Gebrauch gehen zu Lasten des Entleihers. Verluste bitte melden!
5. Die verbindliche, schriftliche Bestellung erfolgt bei der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings.
Mit der Unterschrift auf dem Bestellformular werden die Verleihbedingungen und Gebührensätze anerkannt.