Aufholen nach Corona 2022

Aufholen nach Corona 2022

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Förderung von internationalen Jugendbegegnungen sowie weiteren Maßnahmen

Im 3. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2021 wurden 0,5 Mio. € zur Umsetzung von Fördermaßnahmen der internationalen Jugendbildung im Rahmen des Bundesaktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ veranschlagt. Es besteht für Träger der außerschulischen Jugendbildung die Möglichkeit, Anträge für Projekte, unabhängig von der laufenden Förderung, zu stellen. Der Förderzeitraum ist dabei bis 31. Dezember 2022 begrenzt.

In diesem Jahr besteht zudem die Besonderheit, dass Einzelmaßnahmen über 4.000,- € gefördert werden können. Neben Begegnungs- und Austauschprojekten ermöglicht das Programm auch die finanzielle Förderung von Informations- und Beratungsangeboten für Jugendliche, Fachkräfte, mitwirkende Leiterinnen und Leiter (z.B. über Formate des Jugendaustausches, Fachkräfteprogramme, digitale Jugendbegegnungen, Mentorenprogramme).

Dem formlosen Antrag sollte eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Aufstellung des geplanten Programms beigefügt sein. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss (beantragte) Fördermittel Dritter ausweisen. 

Der Antrag ist bis 30.09.2022 zu richten an das:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Referat 56, z.Hd. Frau Valtink
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart

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Veröffentlicht ab: 
06.09.2022
Veröffentlicht bis: 
06.09.2023
Zuletzt geändert: 
14.09.2022 - 15:48
Inhaltstyp: 
news
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