Die Jugendgerichtshilfe hat die Mitwirkung der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren zu gewährleisten. Sie hat die Aufgabe, Krisen zu managen, Hilfestellungen zu leisten, Lebenslagen zu verbessern, zu beraten, Wege aufzuzeigen und diese ins Strafverfahren einzubringen. Handlungsschwerpunkte der Jugendgerichtshilfe sind die mehrfach auffälligen jungen Menschen sowie die Personen mit erhöhtem Betreuungs- und Beratungsbedarf, das verstärkte sozialräumliche Arbeiten sowie ambulante Maßnahmen erfordert.