Jugendliche, die vom Jugendgericht eine Arbeitsauflage resultierend aus einer Straftat erhalten haben, werden von einem eingestellten Sozialarbeiter betreut und unterstützt.
Abgesehen von den anfallenden Arbeiten, werden auch Gespräche über ihre Straftaten geführt, um sie den Sinn der Arbeit begrifflich zu machen.
Starke Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe.