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    Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gewährt werden für:

    Zuletzt geändert: 
    22.02.2020 - 20:55
    Inhaltstyp: 
    finanzierung
    Beitrag Id: 
    259582

    Zuschüsse werden für Freizeiten gewährt, an denen behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam teilnehmen (der Anteil behinderter Menschen muss mindestens ein Drittel sein)

    Zuletzt geändert: 
    22.02.2020 - 20:55
    Inhaltstyp: 
    finanzierung
    Beitrag Id: 
    259583

    Der Landesjugenplan gewährt Zuschüsse für 6- bis 18-jährige Teilnehmer an Freizeiten, die aus finanziell schwächer gestellten Familien kommen.

    Zuletzt geändert: 
    22.02.2020 - 20:55
    Inhaltstyp: 
    finanzierung
    Beitrag Id: 
    259584