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Ziel der Arbeit von Wildwasser ist es, über Ausmaß, Folgen und die gesellschaftlichen Ursachen von sexueller Gewalt gegen Mädchen zu informieren und Hilfsangebote für betroffene Frauen und Mädchen zu machen.
1999 bieten wir erstmals eine Aufbaufortbildung für Absolventen der Grundausbildung an. Schwerpunkt dieser Fortbildung in Aufbauform ist das Thema Regie in der Zirkusarbeit.
Schulische und pädagogische Unterstützung während einer Berufsausbildung im gewerblich-technischen Bereich.
Ziel: Erreichen des Lehrabschlusses
Zielgruppe: Azubis in handwerklichen Berufen
Was uns bewegt!
Der Badische Sportbund Freiburg e.V. ist die Dachorganisation des Sports in Südba-den. Ihm gehören 50 Sportfachverbände und mehr als 3.200 Sportvereine an. Als Dienstleister liegen seine Aufgabenschwerpunkte in der Förderung des Sports.
Bauernhoftiere für Stadtkinder e.V. bietet in Freiburg i.
Kooperation: Verbesserung und Optimierung der Berufsorientierung von Förderschülern
Sieben katholische Kinder- und Jugendverbände haben sich im Erzbistum Freiburg unter dem Dach des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zusam-mengeschlossen.
Drei weitere Jugendverbände sind assoziierte Mitglieder.
Ziel der Arbeit von Pro Familia ist die fachlich differenzierte Information und Beratung zu vielfältigen Fragen und Aspekten der Schwangerschaft, Partnerschaft, Sexualität und Familienplanung.
Die Bergwacht Schwarzwald e.V. ist eine moderne, rechtlich selbständige und gemeinnützige Rettungsdienstorganisation.
Das Berthold-Gymnasium nimmt am Jugendbegleiter-Programm teil und ist Teil des Schulnetzwerkes Lernort für Demokratie.
Die Berufsberatung in Freiburg bietet Unterstützung für Jugendliche bei der Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche, um den individuellen Karriereweg zu finden.
Berufskolleg im Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg
Das Berufspatenprojekt der Jugendberufshilfe an der Edith-Stein-Schule in Freiburg möchte Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf begleiten.
Das berufspraktische Jahr ist eine berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahme für junge arbeitslose Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Diese arbeiten an vier Tagen in der Woche in einem Betrieb, der auf die jeweilig Teilnehmenden abgestimmt ist.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke sowie die Förderung der Entwicklungshilfe im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Zeitlich befristete Betreuung (6 bis 12 Monate) auf Weisung von Jugendrichtern (§10 JGG).
- Möglichkeit der pädagogischen Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen.
- Verhinderung erneuter Straffälligkeit und Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen.
Die BIW für Jugendliche und junge Erwachsene sind ambulante Maßnahmen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz. Die Anordnung der Betreuungsweisung erfolgt durch den Jugendrichter, in der Regel auf Vorschlag der zuständigen Jugendgerichtshilfe.