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Trägern der außerschulischen Jugendbildung und sonstigen gemeinnützigen Antragstellern können für die Durchführung von Seminaren und praktischen Maßnahmen zur Vorbeugung gegen S
Für die Vergütung von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten werden den Jugendverbänden und überregionalen Zusammenschlüssen anerkannter Träger der freien Jugendarbeit auf
Der Landesjugenplan gewährt Zuschüsse für 6- bis 18-jährige Teilnehmer an Freizeiten, die aus finanziell schwächer gestellten Familien kommen.
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gewährt werden für:
Zuschüsse werden für Freizeiten gewährt, an denen behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam teilnehmen (der Anteil behinderter Menschen muss mindestens ein Drittel sein)