Jugendgemeinderäte sind die Interessenvertretung der Jugendlichen in einer Stadt oder in einer Gemeinde. Jugendliche wählen demokratisch ihre Vertreter, die gegenüber dem Gemeinderat / Stadtrat für ihre Interessen einstehen. Sie sind in der baden-württembergischen Gemeindeordnung explizit unter §41a vorgesehen. Der Dachverband hat die Aufgabe, die einzelnen Gremien miteinander zu verknüpfen, gemeinsame Aktionen zu veranstalten und Hilfestellungen bei Neugründungen zu geben.