Der Jugendgemeinderat der Stadt Geislingen hat eine beratende Funktion in allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten Geislingens. Er vertritt vor allem die Belange von Kindern und Jugendlichen in Geislingen und ist gewählt von den Jugendlichen im Alter von dreizehn bis 19 Jahren. Es finden regelmäßig öffentliche Sitzungen statt und über den Briefkasten und Email sind die Mitglieder des Jugendgemeinderats stets zu erreichen.