Gedenkstättenfahrten

Gedenkstättenfahrten

Snapshot Bildung und Schule
Steckbrief

Trägern der Jugendarbeit können Zuschüsse für Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. Das Kultusministerium fördert Gedenkstättenfahrten nach der Verwaltungsvorschrift vom 21.6.2017.

Der Zuschuss wird in Form der Anteilsfinanzierung bewilligt. Er beträgt maximal 50 Prozent der als notwendig anerkannten Fahrkosten zwischen dem Ausgangsort und der Gedenkstätte.

Alle Informationen lassen sich auch unter https://jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan/gedenkstaettenfahrten finden.

Adresse
Gedenkstättenfahrten
Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg e.V.
Siemensstr.11
Im Haus der Jugendarbeit Stuttgart
70469 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 
0711 / 896915-50
Förderfeld, Organisationsart
Art der Organisation: 
Region, Partner
Infos
Zuletzt geändert: 
21.02.2020 - 14:35
Inhaltstyp: 
finanzierung
Beitrag Id: 
259891