Trägern der Jugendarbeit können Zuschüsse für Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. Das Kultusministerium fördert Gedenkstättenfahrten nach der Verwaltungsvorschrift vom 21.6.2017.
Der Zuschuss wird in Form der Anteilsfinanzierung bewilligt. Er beträgt maximal 50 Prozent der als notwendig anerkannten Fahrkosten zwischen dem Ausgangsort und der Gedenkstätte.
Alle Informationen lassen sich auch unter https://jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan/gedenkstaettenfahrten finden.