Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gewährt werden für:
Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten;
Erwerb, Einrichtung, Ausstattung und Sanierungsmaßnahmen fester Jugendzeltplätze.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wlsb.de/geschaeftsstelle-zuschuesse-arbeitshilfen-vorbild-se...