Zuschüsse werden für Freizeiten gewährt, an denen behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam teilnehmen (der Anteil behinderter Menschen muss mindestens ein Drittel sein). Der Zuschuss wird gewährt für Teilnehmer im Alter zwischen 6 und 26 Jahren. Bei Maßnahmen mit schwerstbehinderten Menschen kann auf Antrag eine Ausnahme gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wlsb.de/geschaeftsstelle-zuschuesse-arbeitshilfen-vorbild-se...