Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung sowie öffentlich-rechtlichen Trägern können zum Betrieb einer Jugendkunstschule Zuschüsse gewährt werden, wenn sich die Jugendkunstschule nach einem langfristig angelegten pädagogischen Konzept gezielt mit künstlerischen Angeboten an Kinder und Jugendliche wendet, auf Kontinuität angelegt ist und ganzjährig arbeitet und unter Leitung einer/s nach Ausbildung oder Berufserfahrung geeigneten Künstlerin/Künstlers oder Kunsterzieherin/Kunsterziehers steht.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.jugendkunstschulen.de/seiten/startseite/