Das Kreisjugendamt ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe und ist zusätzlich für Aufgaben der Sozialhilfe zuständig. Das Angebot richtet sich primär an Kinder, Jugendliche und Familien, ist jedoch auch offen für andere. Nach Terminvereinbarung oder zu den offenen Sprechzeiten werden Beratungsgespräche durchgeführt und bei Bedarf Leistungen vermittelt.