Der Landkreis Lörrach ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe sind dem Fachbereich Jugend und Familie übertragen. Die Aufgaben des Fachbereichs Jugend und Familie werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Fachbereichs wahrgenommen. Er nimmt die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und anderen Gesetzen bestimmten Aufgaben wahr und setzt die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zu den aktuell behandelten Themen und Anträgen um.