Beratungsstelle für Kriegsdienstverweigerer

Beratungsstelle für Kriegsdienstverweigerer

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Projektbeschreibung

Kriegsdienstverweigerung (KDV) ist ein Grundrecht Dieses Grundrecht kann nur auf Antrag in Anspruch genommen werden. In einem Anerkennungsverfahren ("Gewissensprüfung") soll überprüft werden, ob ein Wehrpflichtiger zu Recht dieses Grundrecht in Anspruch nimmt (Gewissensgründe). Zwischen Wehrdienst und Zivildienst kann man nicht wählen, man muss sich entscheiden. Die allgemeine Wehrpflicht bedeutet, dass alle tauglich gemusterten Männer zum Dienst an der Waffe herangezogen werden können. Aber: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss man Zivildienst leisten Die Pflicht zum Dienen bleibt. Als Ersatz für den Grundwehrdienst muss Zivildienst geleistet werden. Wir informieren und beraten: Auf dem Weg zur Kriegsdienstverweigerung Das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer hat seine Tücken. Es setzt viele Informationen voraus. Die Katholische Kirche bietet aus diesem Grund und der hohen Bedeutung einer Gewissensentscheidung eine KDV-Beratung an. Die KDV-Beratung geschieht je nach Bedarf durch Information oder durch ein persönliches Beratungsgespräch. Es gibt ein Netz von KDV-Beratern und -Beraterinnen. Zur Kontaktaufnahme vermitteln die katholischen Jugendreferate und das KDV- und Zivildienstbüro in Wernau.

Projektträger
Antoniusstraße 3
73249 Wernau (Neckar)
Deutschland
Telefon: 
07153 / 3001-100
Fax: 
07153 / 3001-600