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2191 Beiträge gefunden
Teamkooperationsspiele sind Spiele, bei denen eine Gruppe (Team) eine Aufgabenstellung erhält, die nur durch das aktive Mitwirken aller Gruppenmitglieder gelöst werden kann.
Es sollen Räume zur Begegnung unterschiedlicher Jugendlicher aus verschiedenen Hintergründen (Behinderte, Jugendhilfe, verbandliche Jugendarbeit) geschaffen werden. Spaß am gemeinsamen Lernen und der Bewegung stehen im Vordergrund.
Das Projekt besteht seit einem Jahr an einer Förderschule im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Es nehmen 6 Schülerinnen und Schüler, ein Mitarbeiter und eine Praktikantin teil. Die Gruppe trifft sich einmal wöchentlich am Nachmittag für drei Stunden.
Hier sind Beispiele starker Jugendarbeit dokumentiert. Außerdem gibt die Infothek wichtige Hinweise zu Finanz-, Umwelt-, Rechts- und Haftungsfragen.
Strukturelle Bedingungen in den Sportvereinen hemmen manches Mal Innovationen und Aktivitäten. Die Vereinsberater greifen die spezifischen Probleme im jeweiligen Verein auf und bieten Lösungsvorschläge an, die der Erfahrung nach praktikabel sind.
Dies ist ein Kurs für Jugendliche ab 16 Jahren, die Freizeiten (meist auf Gemeindeebene) leiten oder leiten sollen.
Das Kurspaket besteht aus einem Grundkurs, einer Praxisberatung und einem Aufbaukurs. Es wird in einer konstanten Kursgruppe gearbeitet, wobei die Kursgruppe als Modell für Entscheidungen, Gruppenprozesse etc. dient.
Das Jugendhearing fand im Juni 1998 statt. Zielgruppe waren Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, örtliche Vereine und Gruppierungen der Jugendarbeit und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung. Ziel war die Entwicklung eines Modells zur Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen.
Wöchentliche Fußballgruppe, die von Jugendlichen des Treffs selbständig gestaltet und durchgeführt wird. Derzeit ca. 15 Jungen, jeweils für 1 1/2 Stunden. Ziel ist die sinnvolle Freizeitgestaltung für Jungen.
Das A-Team (Demokratische Mitbestimmung im Jugendtreff) trifft sich 14-tägig. Der Treff wird von Hauptamtlichen geleitet. Entscheidungen, die das Jugendhaus betreffen, werden von acht Jugendlichen (A-Team), jeweils vier Jungen und vier Mädchen demokratisch getroffen.
Ein Interventionsprogramm zur Prävention von Misshandlung und Vernachlässigung.
Der Mädchenaktionstag bietet eine breite Palette von Workshops, Infoständen und Festivitäten nur für Mädchen von 10-20 Jahren. Veransatlter: AK Mädchen (Zusammenschluss verschiedener Institutionen, die in der Jugendhilfe tätig sind). Nächster Mädchenaktionstag: 23. Januar 1999.
Die Stadtteil-/Jugendkonferenzen werden in den zu Rottenburg gehörenden Dörfern eingerichtet. Aufgaben: Informationsaustausch über die Situation Jugendlicher im Dorf, Planung von Aktivitäten und Maßnahmen, Unterstützung der im Dorf geleisteten Jugendarbeit.
Veränderungen der gesellschaftlichen/politischen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder- und Jugendhilfelandschaft hat sich seit Mitte der 90er Jahre erheblich verändert.
Durch ständigen Einsatz und Aktivitäten wurde unserem Verein "JuZe" nach einer Zeit von ca. sechs Jahren wieder ein Haus für die öffentliche Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Zur Zeit werden die Räumlichkeiten des ehemaligen Wohnhauses in Eigenarbeit umgebaut.
Angebot: Stadtranderholung für Grundschüler, Ferienspaß für 6-17-Jährige, Spielmobil, Sport-Freizeitwochen für 8-12-Jährige, Stadtteilferienwochen.
Ziele: Bereitstellung von Treff- und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche, Übernahme von Verantwortung, Einübung sozialer Kompetenzen innerhalb der Clique.
Es gibt Mädchen- Jungen- und gemischte Gruppen, die sich über eine Laufzeit von ca. 3-6 Jahren 1-2x wöchentlich treffen. Die Anzahl der Gruppenmitglieder richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand der Gruppe (maximal 12).
Für Schulabgänger (i.d.R. Förder-, Haupt-, BVJ-SchülerInnen) und für von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche wird jedes Jahr ein übergreifendes Gruppen- und Einzelhilfeangebot aufgebaut, das die Jugendlichen meist bis zur Berufseinmündung begleitet.
Die BIW für Jugendliche und junge Erwachsene sind ambulante Maßnahmen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz. Die Anordnung der Betreuungsweisung erfolgt durch den Jugendrichter, in der Regel auf Vorschlag der zuständigen Jugendgerichtshilfe.