Ziel der städtischen Jugendarbeit ist, die Lebenssituation der Jugendlichen von Waldkirch und der näheren Umgebung zu erfassen, deren Problemlagen und Bedürfnisse zu erkennen. Der sich daraus ergebende Handlungsbedarf orientiert sich an den in den §§ 11 - 14 KJHG vorgegebenen Aufgabenbereichen und schließt die Planung und Koordination in der Jugendarbeit mit ein.