Die "SPFS" ist eine Maßnahme im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe. Grundlage sind die §§ 22 + 24 "Kinder- und Jugendhilfe Gesetz".
Kinder im Gundschulalter (6 - 12 Jahre), die in ihrer persönlichen oder schulischen Entwicklung Förderung und Unterstützung brauchen, werden an zwei Nachmittagen pro Woche in einer Fördergruppe betreut. Neben der Hilfe bei den Hausaufgaben steht das "soziale Lernen in der Gruppe" im Mittelpunkt dieses Förder-Angebots.