Trägern der außerschulischen Jugendbildung und sonstigen gemeinnützigen Antragstellern können für die Durchführung von Seminaren und praktischen Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Sucht- und Abhängigkeitsverhalten Zuschüsse gewährt werden.
Gefördert werden Seminare und praktische Maßnahmen, die sich mit den ursächlichen Zusammenhängen für die Entstehung von Sucht sowohl bei stofflichen Suchtformen (z. B. Rauschgift, Medikamente, Alkohol) als auch bei stoffungebundenen Süchten (z. B. Spielsucht, Magersucht, Gefährdungen durch Sekten u. ä.) befassen.
Formulare unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Sonstige+Formulare+und+Merkblae...