Für die Vergütung von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten werden den Jugendverbänden und überregionalen Zusammenschlüssen anerkannter Träger der freien Jugendarbeit auf der Grundlage der im Staatshaushaltsplan festgelegten Stellenzahl 70 v. H. der als notwendig anerkannten Personalkosten erstattet. Jugendverbände, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können einen Zuschuss zur Finanzierung von BildungsreferentInnen-Stellen erhalten.
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